Sonntag, 30. Januar 2022

Minijob und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB)

Manchmal hat man das Gefühl, dass zwar jeder Arbeitnehmer die Hilfe einer Gewerkschaft in Anspruch nehmen kann; nur nicht der Minijober. Der hat den DGB sogar noch zum Feind.

Der Begriff der geringfügigen Beschäftigung wurde mit der Schaffung des SGB IV zum 1. Juli 1977 eingeführt. Seit dem wurde immer wieder mal etwas geändert.

Zum 1. April 2003 wurden die Regelungen erneut geändert. Die Geringfügigkeitsgrenze wurde auf 400 € angehoben. Die Begrenzung auf weniger als 15 Wochenstunden entfiel. Die Ausübung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung, wurde wieder möglich. Zum 1. Januar 2013 wurde die Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse dann von 400 € auf 450 € angehoben.

Und genau darum geht es: „Neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung.

Ich kenne es seit meiner Kindheit. Ich bin 1956 geboren. Nebenjobs waren im Arbeiterbereich immer mal wieder notwendig. Man hat damit den Lohn aufgebessert. Ja, und oftmals auch später die Rente. In der heutigen Zeit bessern auch viele Rentner ihre Rente mit einem Minijob auf. Dieser kleine Zusatzverdienst war seit Jahrzehnten in vielen Haushalten notwendig und gut. Man hatte ein Haus zu bezahlen, musste andere Schulden zahlen, oder hat etwas angespart wenn unvorhergesehene Ausgeben anstanden. Auch Urlaube wurden damit angespart, oder man hat auch schon mal innerhalb des Familienkreises weiter helfen können, wenn „Not am Mann“ war. Und das ist heute sehr oft so.

Aber der Minijob hatte bisher auch seine Bürden. Immer dann, wenn man sich als Minijober irgendwo eingearbeitet hatte und monatlich irgendwo ein paar Stunden arbeitete, gab es eine Lohnerhöhung, weil alles teurer wurde. Die Löhne wurden also dem „teurer werden des Lebens“ angepasst. Nur nicht im Minijob. Dort musste man nun Arbeiten wegfallen lassen, weil man ja nicht einfach an einer Arbeit eine Stunde früher Schluss machen kann, weil der monatliche Höchstbetrag erreicht ist. Also viel dieser Arbeitstag ganz weg; was sogar – wenn der Arbeitgeber keinen anderen angepassten Minijob-Auftrag hatte – bedeutete, dass man weit weniger verdiente als zuvor.

Nun (2022) soll im Oktober die Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse von 450 € auf 520 € angehoben werden.

Wer sich freut sind die Rentner, die sich ihre Rente etwas aufbessern, oder Arbeitnehmer/innen, die sich einen kleinen Zuverdienst organisieren. Aus welchen Gründen auch immer. Oftmals reicht heutzutage ein einziges Arbeitsverhältnis zum Leben nicht aus. Da ist man sehr oft auf einen Zweitjob angewiesen.

Wer sich dagegen wehrt, sind die Gewerkschaften. Aber gerade die Gewerkschaften müssten eigentlich wissen, wie sich die Arbeiter/innen, über Wasser halten.

Der DGB hat sich gegen eine Anpassung der 450 € auf 520 € entschieden, und entsprechend hart dagegen protestiert.

Das ist nicht in meinem Sinne, und ich bin seit 50 Jahren in der IGBCE. Ich bin auch in unserem Ortsgruppenvorstand.

Ich habe daher kein Verständnis für die Reaktionen der Gewerkschaften, die dem „Kleinen Mann“ die 70 € nicht gönnen wollen. Wäre ich DGB Mitglied, würde ich sofort austreten. 

Seit 2013 wurde der monatliche Höchstbetrag nur ein einziges Mal um 50€ monatlich angehoben. 

Ein Hammer ist nicht schuld, wenn man sich damit auf den Daumen schlägt. Argumente wie: "Kaum Rechte, schwierige Bedingungen Rechte durchzusetzen, nur minimale bis keine Absicherungen", dies trifft eher in Leiharbeitsfirmen zu; und nicht auf den Minijober. Aber mit solchen Argumenten schießen die Gewerkschaften nun gegen die Minijober. Es gibt zum Beispiel eine Bezeichnung bei GLS, die von schlecht und unwürdig behandelten Leiharbeitern (meist ausländischen Arbeiter) benutzt wird: "GLS ganz legal Sklave". Und das ist nur ein Beispiel von jahrzehntelanger Leiharbeiter-Ungerechtigkeit.

Da sollte man die Augen auf machen. Aber bei solch schlechten Arbeitsverhältnissen schaut man gerne gezielt weg. Mit dem ausländischen Arbeiter kann man es ja machen. Für solch eine Rassendiskriminierung habe ich kein Verständnis. Ein Deutscher lässt sich das eher nicht mehr gefallen; auch nicht im Minijob. 

Aber sich aufregen, wenn die Lohnerhöhung auch einmal bei den Minijobs, und den Rentnern ankommt, und nicht jedes Mal durch einen Höchstbetrag ausgebremst wird. Nein dafür habe ich kein Verständnis. Sorry. Ich sehe das so. Lohnerhöhungen nutzen nur etwas, wenn sie NICHT durch einen monatlich vorgeschriebenen Höchstlohn ausgebremst werden. Heute (2022) sind ja wohl - und das dürfte auch der gewerkschaftliche Minijob-Gegner einsehen - 400€ weit weniger wert als 2003. Und da stört man sich sogar noch an den 50€, die es 2013 als Anpassung gab. Eine dynamische Anpassung auf die Lohnerhöhungen gibt es nicht, und wird durch einen Tritt in den Hintern Jahr für Jahr, durch den Festbetrag (450€), ausgebremst. Versucht man das zu erklären, stößt man jedesmal auf Widerstand.

Die deutsche Welt wird nicht unter gehen, wenn man die Politik nun das machen lässt; nämlich den Betrag ein weiteres Mal, den teuren Lebensverhältnissen und Lohnerhöhungen der vergangenen Jahre, um 70€ monatlich zu erhöhen. 

Ich wünsche ein herzliches

Glück Auf

Rüdiger Janson.